Angelsport
Unter Angeln oder Sportfischen versteht man die Ausübung der Fischerei mit einer Handangel. Die Angel besteht im einfachsten Fall nur aus Angelschnur und Haken, im Allgemeinen jedoch noch aus der Angelrute, der Angelrolle zum Aufrollen der Schnur und dem sogenannten Vorfach, einer Schnur zwischen Hauptschnur und Haken, welche in der Regel dünner ist als die Hauptschnur. Als Bindeglied zwischen Hauptschnur und Vorfach werden bei den meisten Angelmethoden Wirbel eingesetzt.
Das Angeln unterliegt in Deutschland grundsätzlich dem Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Zur Ausübung benötigt man in Deutschland im wesentlichen zwei Papiere:
- Einen gültigen Fischereischein; diesen erhält man bei vorhandenem Sachkundenachweis, das kann die bestandene Fischerprüfung oder eine Ausbildung zum Fischwirt sein, auf Antrag bei der Bezirksregierung, der unteren Fischereibehörde oder der Gemeinde-/Stadtverwaltung (abhängig vom Bundesland).
- Einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein; dieser wird vom Fischereirecht-Inhaber ausgestellt.
Das Fischereirecht kann beim Gewässereigentümer liegen oder auch von einem Pächter (z. B. ein Angelverein) erworben werden. Dabei besteht die Möglichkeit das Gewässergrundstück einschließlich des Fischereirechts zu pachten oder nur das Fischereirecht.
Angelvereine pachten oft das Fischereirecht für mehrere Gewässer in einer Region und geben Fischereierlaubnisscheine für ihre Pachtgewässer aus. An solchen Angelgewässern sind dann die Gewässerordnungen der Vereine zu beachten die in Punkten wie Schonzeiten, Schonmaß und Fangbeschränkungen durchaus strenger (aber niemals milder) als die Landesgesetze sein können. Vereine können das Mitführen von Gewässerordnung und Fangbuch an ihren Gewässern vorschreiben.
Bei einigen Gewässern ist das Fischereirecht auch ganz vom Grundstückseigentum losgelöst, dies beruht meist auf historischen Hintergründen (z. B. alte Berufsfischerfamilien). Solche Fischereirechte nennt man selbstständige Fischereirechte.
Neben dem Landesfischereigesetz sind für Angler auch noch die folgenden Gesetze und Verordnungen von Relevanz: Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz.
Das so genannte Schwarzangeln ohne Papiere gilt als Fischwilderei und wird mit empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet (§ 293 Nr. 1 und 2 StGB).
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