Ballonfahren
Ballonfahren bezeichnet die Luftfahrt mit Gasballon und Heißluftballon, speziell mit Freiballonen, da mit Fesselballonen demgegenüber strenggenommen nicht „gefahren“ werden kann. Lenkbare Ballone werden als Luftschiffe bezeichnet und als eigene Luftfahrzeugart von den Ballonen im engeren Sinne abgetrennt.
Die Geschwindigkeit eines Ballons hängt von der örtlichen Windgeschwindigkeit ab. Beim Start sowie bei der Landung sollten Geschwindigkeiten von weit unter 20 km/h herrschen. Desweitern darf keine oder nur sehr geringe Thermik herrschen. Während der Fahrt gelten 40 km/h schon als zügig. Über den Alpen sind beispielsweise jedoch auch Geschwindigkeiten von über 100 km/h möglich.
Theoretisch sind der Höhe von normalen Sportballonenen Grenzen bei ca. 9.000 Metern gesetzt. Personenfahrten finden normalerweise zwischen 300 und 3000 Metern statt. Einflussfaktoren sind dabei die jeweiligen Wetterbedingungen, der Einsatzort und die Beladung des Ballons. In Gebirgen können sogar Höhen von über 6000 Metern erreicht werden, ab 4000 Metern aber nur mit Sauerstoffgeräten für die Insassen.
Bei der Fahrtdauer von Heißluftballonen spielen vier Faktoren eine erhebliche Rolle: der Gasvorrat, die Windgeschwindigkeit, die Wetterbedingungen und die Anzahl der Mitfahrer. In der Regel legen Ballone während einer Fahrt in ein bis zwei Stunden zwischen 5 und 30 km zurück. Der Gasballon kann mehrere Tage und Nächte fahren. Sportfahrten mit Gästen dauern 4 bis 12 Stunden und sind im Gegensatz zum Heißluftballon angenehm geräuschlos.
Die hohen Temperaturen von teilweise über 100 °C und die UV-Strahlung setzen der Heißluftballonhülle massiv zu. Je nach Pflege und Betriebsstunden hält eine Heißluftballonhülle zwischen 400 und 600 Betriebsstunden.
Brenner und Korb halten doppelt so lang. Alle 100 Betriebsstunden bzw. einmal im Jahr wird ein Ballon von einem Sachverständigen des Luftfahrtbundesamtes auf seine Fahrtauglichkeit überprüft (TÜV).
Um einen Ballon zu führen benötigt man eine Pilotenlizenz (PPL-D). Die Ausbildung unterteilt sich in einen theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil umfasst Fragen aus den Gebieten Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen.
Der praktische Teil umfasst mind. 20 Std. Ballonfahren, der Durchschnitt liegt bei ca. 30-40 Stunden. Die Prüfungen werden vor der zuständigen Bezirksregierung abgelegt. Die Ausbildung in Deutschland wird von kommerziellen Schulen als auch von Ballonsportclubs durchgeführt. Für die komplette Ausbildung ist mit Kosten zwischen 3500-6000 zu rechnen.
Es ist auch nachts möglich, mit einem Ballon zu fahren, um dieses durchführen zu dürfen benötigt der Pilot eine Nachtfahrausbildung. Üblicherweise startet man vor Sonnenaufgang, um im Hellen wieder zu landen. Da der Ballon nicht bzw. nur gering steuerbar ist, wäre die Landung auf einem unbekannten Gebiet im Dunkel der Nacht mit einem hohen Risiko verbunden.
Die Sicherheit der Personen im Korb hat bei den Starts und den Landungen höchste Priorität. Starts sind von jedem zugelassen Flugplatz/Statplatz möglich. Um Außenstarts, d.h. Starts außerhalb dieser genemigten Plätze, durchzuführen benötigt der jeweilige Pilot eine Außenstartberechtigung sowie die Zustimmung des Grundstückseingentümers. Die Außenstartberechtigung erfordert min. 50 Stunden als PIC (Pilot in Command) und eine Überprüfung durch eine abnahmeberechtigte Person (i.d.R.Prüfer).
Ein Ballon besitzt eine permanente Außenlandegenehmigung. Der Ballonpilot darf überall Landen, er sollte aber die Verhältnissmäßigkeiten wahren. (Eine Landung auf dem Kamener Kreuz oder im Westfalenstadion ist durchaus möglich und bleibt auch straffrei sofern es einen Grund für die Landung an diesem Ort gibt (technische Schwierigkeiten etc…). Ein vorausschauender Pilot meidet solche Gebiete. Eine alte Ballönerweißheit sagt: Landung immer am Anfang der Wiese, sie wird automatisch kleiner/kürzer.
Sollte während der Landung ein Schaden an fremdem Eigentum entstanden sein, muss die Versicherung des Piloten für den Schaden aufkommen. Ebenfalls hat der Grundstückseigentümer das Recht, die persönlichen Daten wie Name, Adresse etc. des Piloten zu erfragen. Er darf in Deutschland die Landung und den Abtransport des Ballons jedoch nicht verhindern. Im Ausland gelten andere Regeln.
Da der Ballon mit dem Wind fährt, weht im Ballonkorb kein Wind.
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- Patwardhan, Rieke (Autor)
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