Gehen
Gehen ist eine olympische, leichtathletische Disziplin, bei der, im Gegensatz zum Laufen, kein für das menschliche Auge sichtbarer Verlust des Bodenkontakts vorkommen darf. Weiterhin muss das ausschreitende Bein beim Aufsetzen auf den Boden bis zur aufrechten Stellung gestreckt sein, d.h. am Knie nicht gebeugt.
Ist die Einhaltung dieser Bestimmungen „Bodenkontakt“ und „Kniestreckung“ gefährdet, können die Gehrichter dies den Athleten einmalig mit einem sogenannten „Warnhinweis“ durch eine gelbe Kelle mit Kennzeichnung des betreffenden Verstoßes mitteilen (Schlangenlinie = Verlust des Bodenkontaktes, Winkel = fehlende Streckung).
Darüber hinaus können die Gehrichter einen Antrag auf Disqualifikation stellen. Dieser auch als „Verwarnung“ bezeichnete Disqualifikationsantrag wird dem Athleten durch den einzelnen Gehrichter nicht angezeigt, sondern dem Haupt-Gehrichter, dem Obmann, oder dessen Assistenten mitgeteilt. Zur Information der Athleten und Zuschauer wird die jeweilige Anzahl der ausgesprochenen Verwarnungen an einer Tafel angezeigt.
Nach drei Verwarnungen durch verschiedene Gehrichter wird der Geher durch den Obmann disqualifiziert. Angezeigt wird die Disqualifizierung durch eine rote Kelle, worauf der Geher sofort den Wettkampf beenden und die Wettkampfstrecke verlassen muss. Damit eine Disqualifikation nicht am Veto eines einzelnen Kampfrichters scheitern kann, kommen mindestens vier Gehrichter zum Einsatz.
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