Rhönradturnen
Das Rhönrad ist ein Sportgerät, das aus zwei Reifen besteht, die durch sechs Sprossen – zwei einfache Stangen (Spreizsprossen), zwei Griffsprossen und zwei Brettsprossen – miteinander verbunden sind. Der Durchmesser des Rades variiert je nach Größe des Turners, so dass der Turner fast gestreckt auf den Brettern stehen kann und sich an den Griffen hält.
An den Brettern können Lederschlaufen, so genannte Bindungen, befestigt werden, in denen sich der Turner mit den Füßen festklemmen kann. Es gibt Räder von 130 cm bis 245 cm Durchmesser. Die Räder wiegen zwischen 40 und 60 kg. Es gibt sie in verschiedener Dicke und in verschiedenen Farben.
Das Rhönrad wurde 1925 von Otto Feick in Schönau a.d. Brend in der bayerischen Rhön zum Patent angemeldet, als „Reifen- Turn- und Sportgerät“. Erfunden hatte er das Rad in Ludwigshafen am Rhein ca.1920-1922, auf dem Gelände des VSK Germania, einem Sportverein, dessen Gründungsvorsitzender Otto Feick war; das Patent wurde am 8. November 1925 ausgestellt, erst 1926 wurde der Name „Rhönrad“ geschützt und eingetragen. Der Sohn eines Schmiedes war bereits als Kind in zwei Wagen-Reifen in Reichenbach (Pfalz), vor der Schmiede des Großvaters den Berg heruntergerollt. Später entwickelte er das Sportgerät weiter. 1936, bei den Olympischen Spielen in Berlin, wurde dieser Sport vorgeführt, jedoch nicht als olympische Disziplin.
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