Sportbootführerschein: Ein Sehtest gehört dazu
Nicht jeder möchte sich nur auf der Straße mit Auto oder Motorrad fortbewegen. So manchen zieht es auch aufs Wasser, um dort entsprechend unterwegs zu sein. Wer also mit dem Gedanken spielt, einen Sportbootführerschein zu machen, auch der braucht hierfür einen bestandenen Sehtest und somit ein entsprechend ausgefülltes Formular vom Augenarzt.
Allerdings genügt es hier nicht, anders wie beim Autoführerschein, einfach einen Sehtest beim Optiker zu absolvieren. Für den Sportbootführerschein muss die vorgeschriebene Untersuchung beim Augenarzt vorgenommen. Auch wenn der Optiker vielleicht über die notwendige technische Ausrüstung verfügt, so hat dieser nicht die notwendige Berechtigung, um die Untersuchung durchzuführen. Damit hier alles mit rechten Dingen zugeht, darüber wacht der Ausschuss, der für die Vergabe von Führerscheinen für Sportboote zuständig ist. Dort ist ganz klar reguliert, dass die erforderliche Bescheinigung von einem zugelassenen Augenarzt ausgestellt werden muss.
Nun liegt natürlich die Vermutung nahe, da der Sehtest bei einem Augentest durchgeführt werden muss, dass dieser deutlich komplizierter ist, als dies beispielsweise beim Kfz-Führerschein der Fall ist. Doch diese Sorge ist vollkommen unbegründet. Denn der Test für den Sportbootführerschein ist relativ einfach. Zusätzlich zum Sehtest muss außerdem noch Test absolviert werden, der bescheinigt, dass man die Fähigkeit innehat, Rot und Grün zu unterscheiden. Also eigentlich alles halb so wild. Der Test ist innerhalb von wenigen Minuten erledigt und ist außerdem nicht sehr kostenintensiv.
Bescheinigung nur in einer bestimmten Form gültig
Nach der Untersuchung sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Augenarzt auch das richtige Formular verwendet, um die Bescheinigung auszustellen. Das Formular heißt “Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber“.
Doch nicht nur das richtige Formular ist wichtig, auch die richtige Form ist von großer Bedeutung, wenn es um die Gültigkeit geht. Damit das Zeugnis problemlos gültig ist, muss das zweiseitige Formular auf einem Blatt (Vorder- und Rückseite) ausgedruckt werden. Wurde das Formular auf zwei Blättern ausgedruckt, dann wird die Bescheinigung leider nicht anerkannt werden.